Wohnflächenberechnung
Eine präzise Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder DIN 277 – wahlweise mit Architektenstempel und Unterschrift – bildet die verlässliche Grundlage für Verkauf, Vermietung und Finanzierung Ihrer Immobilie. Inklusive Geld-zurück-Garantie im Falle einer Ablehnung durch die Bank.
Wann brauchen Sie eine Wohnflächenberechnung?
Ob Verkauf, Vermietung oder Finanzierung. Immer wenn die Wohnfläche entscheidend ist, sorgt eine normgerechte Berechnung für Klarheit.
Finanzierung und Bewertung
Banken und Gutachter verlangen zuverlässige Flächenangaben. Eine geprüfte Wohnflächenberechnung stellt sicher, dass Bewertungen und Finanzierungen auf korrekten Daten beruhen.
Kauf/Verkauf einer Immobilie
Die Wohnfläche ist die Grundlage für die Wertermittlung und die Verkaufsunterlagen. Eine saubere Berechnung sorgt für Transparenz und vermeidet spätere Rückfragen.
Vermietung oder Mieterwechsel
Für Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen ist die korrekte Wohnfläche maßgeblich. Eine normgerechte Berechnung schafft eine verlässliche Basis für beide Seiten.
Wenn Sie Beispiele benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne als Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um Muster handelt, die selbstverständlich individuell an Ihre konkrete Anfrage angepasst werden.
Das müssen Sie vorab wissen
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihrer Immobilie ab. Ihre Angaben und vorhandenen Pläne werden geprüft, damit klar ist, welche Informationen für die Wohnflächenberechnung benötigt werden. Falls etwas fehlt, teilen wir Ihnen mit, was ergänzt werden muss.

Berechnung aus eigenen Dokumenten oder alternativen Daten
Ob Plan, Skizze, Zeichnung, Punktwolken oder 360°-Rundgänge (z.B. Matterport-Tour). Wir nutzen vorhandene Unterlagen und Daten und berechnen die Wohnfläche normgerecht und nachvollziehbar.

Wohnflächenverordnung oder DIN 277
Sie entscheiden: Wir erstellen Wohnflächenberechnungen nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder DIN 277 und liefern die Unterlagen in der Form, wie sie von Banken und Gutachtern benötigt werden.

Keine Pläne? Wir vermessen auch
Fehlende Pläne sind kein Hindernis. Wir vermessen Ihr Objekt und erstellen die erforderlichen Unterlagen für die Wohnflächenberechnung –deutschlandweit.
Was macht Planprofi24 besser?
Eine Wohnflächenberechnung ist nur dann hilfreich, wenn sie vollständig, nachvollziehbar und zuverlässig ist.
Wenn Sie Beispiele benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne als Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um Muster handelt, die selbstverständlich individuell an Ihre konkrete Anfrage angepasst werden.
Vier einfache Schritte
Unser Ablauf führt Sie ohne Umwege direkt zur fertigen Wohnflächenberechnung.
Anfrage stellen
Sie starten mit einer kurzen Anfrage und wählen die passende Leistung aus.
Objektdaten eingeben
Sie hinterlegen die relevanten Angaben zu Ihrer Immobilie.
Pläne/Daten hochladen
Vorliegende Pläne, Skizzen oder alternative Daten aus Punktwolken oder 360°-Rundgang (z.B. Matterport-Tour) können Sie direkt hochladen oder später nachreichen.
Berechnung erhalten
Nach der Zahlung erhalten Sie Innerhalb von 24h die fertigen Unterlagen (z.B. Wohnflächenberechnung inkl. Architektenstempel und Grundriss).
So profitieren Sie von Planprofi24
Bei uns bekommen Sie Planungssicherheit, klare Abläufe und Ergebnisse, auf die Sie sich verlassen können. Wir strukturieren Ihr Vorhaben, erklären verständlich und sorgen für saubere Abwicklung.
Geprüfte Qualität
Alle Leistungen folgen klaren Qualitätsstandards und bewährten Abläufen. So entstehen Ergebnisse, die fachlich sauber sind bei Behörden Bestand haben.
Transparente Abläufe
Sie wissen jederzeit, wo Ihr Projekt steht und was als Nächstes passiert. Ohne Rätselraten, ohne unnötige Schleifen.
Zeitersparnis
Klare Anforderungen und strukturierte Prozesse helfen, Verzögerungen zu vermeiden. Das spart Zeit und bringt Ihr Vorhaben zügig voran.
Bereit für Ihr Projekt?
Von Wohnflächenberechnungen und Grundrissen bis zu Bauanträgen und Nutzungsänderungen – deutschlandweit, schnell und unkompliziert online anfragen.
Du hast noch Fragen?
Die Wohnfläche umfasst die Summe aller anrechenbaren Flächen innerhalb einer Immobilie, die zum Wohnen geeignet sind. Sie wird nach klar definierten gesetzlichen Vorgaben – insbesondere der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder alternativ nach DIN 277 – berechnet und bildet eine wichtige Grundlage für Kaufpreisermittlung, Mietpreisgestaltung und Finanzierungsentscheidungen.
Eine Wohnflächenberechnung ist erforderlich beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie, bei der Vermietung oder für Finanzierungsanträge bei Banken. Sie dient oftmals als Grundlage für die Bewertung und den Preis Ihrer Immobilie.
Die Dauer hängt von der Größe und Komplexität der Immobilie ab. Wenn alle Daten korrekt übermittelt wurden, erhalten Sie das Ergebnis in der Regel innerhalb von 24h nach Zahlungseingang. Wir halten Sie über den Fortschritt informiert.
Falls die Immobilie neu vermessen werden muss, verlängert sich der Prozess. Abhängig vom Standort und der Dringlichkeit sind die Unterlagen üblicherweise innerhalb von wenigen Tagen bis ca. zwei Wochen fertig.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihrer Immobilie ab. Deine Angaben und vorhandenen Pläne werden geprüft, damit klar ist, welche Informationen für die Wohnflächenberechnung benötigt werden. Falls etwas fehlt, sagen wir Ihnen konkret, was ergänzt werden muss.
Die Kosten richten sich nach Größe und Umfang der Immobilie. Wir geben Ihnen ein transparentes Angebot, bevor die Arbeit beginnt. Es gibt keine versteckten Gebühren oder Überraschungen. Gleich kalkulieren.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen den beiden gängigen Berechnungsmethoden: der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und der DIN 277. Sie könnenfrei wählen, welche Methode Sie bevorzugen. Allerdings empfehlen wir die Berechnung nach WoFlV, da sie in 99 % der Fälle die richtige Wahl ist – es sei denn, es wird ausdrücklich eine Berechnung nach DIN 277 verlangt.
Ja, wir können Ihre eigenen Zeichnungen und Pläne für die Berechnung verwenden. Dabei ist es wichtig, dass die Pläne gut lesbar sind, Fenster- und Türpositionen sowie Maße enthalten sind und alle Räume eindeutig bezeichnet werden. Für Dachgeschosse sollten zudem 2-Meter- und 1-Meter-Höhenlinien eingezeichnet sein.
Damit wir die Wohnflächenberechnung auf Basis Ihrer Pläne erstellen können, müssen die Pläne eine der folgenden Informationen enthalten:
- Bemaßte Wände und Längen oder
- Quadratmeterangaben pro Raum oder
- Maßstab (die Berechnung ist hierbei jedoch weniger präzise als bei der Angabe von Maßen oder Quadratmetern)
Zusätzlich sollten Treppen, Fenster, Türen bzw. Raumöffnungen sowie Raumbezeichnungen in den Plänen enthalten sein.
Für Dachgeschosse mit Dachschrägen sind außerdem sogenannte 1-Meter- und 2-Meter-Höhenlinien erforderlich.
Bei einer Wohnflächenberechnung werden die Grundflächen aller anrechenbaren Räume einer Wohnung oder eines Hauses gemäß der jeweils zugrunde gelegten Berechnungsgrundlage ermittelt und addiert. Maßgeblich ist in der Regel die Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder die DIN 277.
Nach der WoFlV zählen insbesondere Wohn- und Schlafräume, Küchen, Bäder, Flure sowie innerhalb der Wohnung liegende Abstellräume zur Wohnfläche. Nicht berücksichtigt werden in der Regel Kellerräume außerhalb der Wohnung, Heizungsräume, Garagen oder nicht ausgebaute Dachräume.
Besonderheiten gelten für Flächen mit Dachschrägen:
- Flächen mit einer lichten Höhe unter 1,00 m bleiben unberücksichtigt.
- Flächen zwischen 1,00 m und 2,00 m werden zu 50 % angerechnet.
- Flächen über 2,00 m werden zu 100 % angerechnet.
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu 25 %, höchstens zu 50 % angerechnet.
Bei Anwendung der DIN 277 erfolgt hingegen eine Berechnung der Grundflächen ohne Abzüge aufgrund von Raumhöhe; hier wird zwischen verschiedenen Flächenarten (z.B. Nutzungs-, Technik- und Verkehrsflächen) unterschieden.
Ja, Grundrisse können ebenfalls angefragt werden. Auch diese können durch unseren Architekten gestempelt werden. Dafür können Sie uns auch vorhandene Pläne oder eigene Zeichnungen bereitstellen. Hier anfragen.
